Fotorecht: Was tun bei Urheberrechtsverletzung?

Heute gibt es hier im Blog einen weiteren Gastbeitrag zum Thema Fotorecht vom Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. Während der Fotograf in den vorherigen beiden Artikeln zur Panoramafreiheit und Streetfotografie der potentielle Täter war, ist er diesmal das potentielle Opfer, denn es geht um Bilderklau im Internet und was man dagegen tun kann.

Grundsätzlich wird jedes Werk und jeder Urheber, also jeder Schöpfer eines Werkes, durch das Urheberrecht geschützt. Dazu gehören auch Fotografen, die in diesem Fall die Schöpfer des Fotos sind. Dennoch werden immer wieder Urheberrechtsverletzungen begangen. Dadurch entstehen bei dem Urheber meist ein großer Schaden. Der folgende Text klärt, was als Urheberrechtsverletzung gilt, wann diese bei einem Foto vorliegt und wie dagegen vorgegangen werden kann.

Laut §7 UrhG hält der Urheber das Urheberrecht in der Regel bis zu 70 Jahre nach seinem Tod inne. Lediglich Lichtbilder besitzen eine Schutzdauer von 50 Jahren. Wird das Urheberrecht in jeglicher Form missachtet oder dagegen verstoßen, spricht man von einer Urheberrechtsverletzung. Dazu zählt beispielsweise eine Raubkopie, die besonders häufig von Fotos erstellt wird. Da der Käufer des Werkes in der Regel nicht für die Nutzung zahlt, erhält er auch keine Nutzungsrechte und darf das Werk weder weiterverbreiten noch verändern. Besonders häufig erfolgen solche Urheberrechtsverletzungen im Internet, z.B. über Social-Media-Kanäle.

Eine Urheberrechtsverletzung verjährt laut §102 UrhG nach einer Verjährungsfrist von drei Jahren. Dabei beginnt die Frist erst mit Kenntnisnahme der Urheberrechtsverletzung durch den Geschädigten. Das Ende der Frist tritt mit Ende des jeweiligen Kalenderjahres ein. Daher ist der Zeitpunkt wichtig, an dem die Urheberrechtsverletzung erkannt wird. Doch wann liegt diese bei einem Foto vor?

Eine Verletzung des Urheberrechts bei einem Foto liegt vor, sobald dieses ohne Erlaubnis des Urhebers verwendet wird. Eine Erlaubnis erfolgt beispielsweise in Form eines Lizenzvertrages, welcher dem Nutzer die Nutzungsrechte einräumt. Wird dieser oder ein ähnlicher Vertrag jedoch nicht geschlossen, hat der Käufer des Werkes nicht das Recht, dieses zu verbreiten. Doch auch, wenn bei der Verbreitung eines Fotos auf die Nennung des Urhebers verzichtet wird, entsteht ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Dies führt im Internet häufig zum sogenannten Fotoklau. Das bedeutet, dass ein Foto im Internet verbreitet und somit als eigenes ausgegeben wird. Um dies zu vermeiden, sollte der Geschädigte schnellstmöglich gegen den Schädiger vorgehen.

Bei der Urheberrechtsverletzung sind grundsätzlich zwei Rechte zu unterscheiden. Zum einen kann ein Geschädigter auf zivilrechtlichem Weg gegen seinen Schädiger vorgehen. Zum anderen kann ein Staatsanwalt gegen den Schädiger vorgehen. In diesem Fall besteht meist ein öffentliches Interesse daran, die Urheberrechtsverletzung zu bestrafen. Daher wird eine Urheberrechtsverletzung häufig außergerichtlich verhandelt. Dabei sendet der Geschädigte dem Schädiger eine Abmahnung zu, in der das Fehlverhalten aufgezeigt und eine Unterlassung des Handelns verlangt wird. Je nach Situation kann der Geschädigte sogar einen Schadensersatz vom Schädiger verlangen. Folgende Ansprüche kann der Schädiger nach dem Zivilrecht geltend machen:

  • Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung
  • Anspruch auf Schadensersatz
  • Anspruch auf Rückruf, Überlassung und Vernichtung
  • Anspruch auf Auskunft
  • Anspruch auf Vorlage und Besichtigung

Sollte der Schädiger diese Abmahnung ignorieren, empfiehlt sich der Gang zum Anwalt, welcher dann das weitere Vorgehen plant.

Weitere Informationen zum Thema Urheberrecht findest du in diesem E-Book. Zudem bietet das kostenlose Ratgeberportal www.urheberrecht.de viele weitere Informationen und Ratgeber zu Themen wie Urheberrecht im Internet und bei Bildern. Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. wurde im August 2015 von dem Rechtsanwalt Mathis Ruff in Berlin ins Leben gerufen. Übergeordnetes Ziel ist es, umfassende Informationsportale zu schaffen, auf denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über sämtliche relevante Rechtsbereiche in Deutschland informieren können. Zudem wird ein deutschlandweites Anwaltsverzeichnis aufgebaut und gepflegt. Der Verband sieht sich an dieser Stelle ausschließlich als Informationsplattform und bietet daher keine Rechtsberatung an.

07.05.2017

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3 comments

  • czoczo 11.05.2017   Reply →

    Was tun bei Urheberrechtsverletzung?
    Ja sehr gute Frage … die habe ich mich vor Jahren auch gestellt , aber mit der Zeit wen man eigene Bilder auf verschidenen Seiten findet , wird jedem klar sein das es nicht fair ist . Nicht fair ist einfach sich zu nehmen , ohne zu fragen .
    Deswegen jeder Gewerbliche und vor allem ungefragte Benutzung meine Bilder werden sehr schnell auf dem Rechtsanwalt Tisch Landen..
    Ob das von meine Saite fair ist ?
    Ich glaube schon

    Tolle Beitrag

  • Kai 18.05.2017   Reply →

    Die Frage ist, ob man immer gleich einen Anwalt einschalten sollte oder ob manchmal nicht auch eine Email an den Urheberrechtsverletzer hilft.

  • Jens Rusch 30.10.2017   Reply →

    Vielen Dank für den Beitrag, der viele wichtige Punkte übersichtlich zusammengefasst hat. Immer gleich einen Anwalt einzuschalten, ist wahrscheinlich nicht der ideale Weg, aber leider zeigt die Praxis, dass es mit einer E-Mail an den Urheberrechtsverletzer allein oft nicht getan ist. Das Bewusstsein dafür, dass im Netz sichtbare Bilder nicht automatisch beliebig verwendet und weiterverbreit werden dürfen, ist offenbar noch immer nicht sehr ausgeprägt. Und leider gilt das auch für professionelle Akteure, die eigentlich zumindest ahnen sollten, dass das Internet kein Selbstbedienungsladen für Gratis-Bilder ist. Teilweise hat man allerdings auch den Eindruck, dass die drohenden Sanktionen zu gering sind, um systematische Urheberrechtsverletzungen zu unterbinden.

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